Unfall? Was tun?
Unfall nicht selbst verschuldet
Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall (einem sogenannten Haftpflichtschaden) trägt, außer bei einem Bagatellschaden (derzeit Schadenhöhe unter 750€) grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten.
Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges. Dabei haben Sie als Geschädigter jedoch eine Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet für Sie, dass Sie keine unnötigen Kosten verursachen dürfen, wie zum Beispiel die Anmietung eines überteuerten Mietwagens oder die Wahl einer völlig überteuerten Exklusivwerkstatt bei einem älteren Auto.
Sie als Geschädigter haben folgende Rechte und Ansprüche bei einem Haftpflichtschadensfall:
- Freie Wahl eines Sachverständigen
- Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
- Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- Wahlweise Erstattung der Reparaturkosten – ohne Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung)
- Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung
Übersteigt der Schaden die Bagatellschadengrenze, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Pflicht zur Schadenminderung berücksichtigen.
Unfall selbst verschuldet
Bei einem durch Sie selbst verschuldeten Unfall sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.
Den Schaden Ihres Unfallgegners deckt Ihre Haftpflichtversicherung. Damit die Abwicklung hier schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden – natürlich auch, um gegebenenfalls Ihren eigenen Schaden (Kaskoschaden) schnellstmöglich versicherungstechnisch abzustimmen.
Im Vergleich zu einem Unfall, in den Sie unverschuldet verwickelt sind, gibt es einige gravierende Unterschiede:
- Die Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ist meist ausgeschlossen.
- Die Beauftragung eines Sachverständigen muss in Absprache mit Ihrer Versicherung erfolgen oder wird direkt durch diese veranlasst.
- Eine Wertminderung, Kosten für einen eventuell erforderlichen Mietwagen sowie Nutzungsausfallkosten werden meist nicht erstattet.
Manche Versicherungen übernehmen alle wichtigen Schritte in der Schadenabwicklung für Sie.
Checkliste:
Woran man unbedingt denken sollte!
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden,
Notieren Sie:
- das amtliche Kennzeichen
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
- Fotografieren Sie
- nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.
Bestehen Sie darauf
dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
Beauftragen Sie
möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.
Beachten Sie bitte
Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.
Quelle: https://bvsk.de/unfall/was-tun-wenn-es-kracht/